Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
1.Allgemeines
Im Folgenden wird der "selbständige Buchhalter" durch "Auftragnehmer" ersetzt.
1.1 Der Auftragnehmer erbringt eine Hilfsleistung in Steuersachen gemäss § 6 Nr. 3+4
Steuerberatungsgesetz nämlich die Kontierung und Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle,
die Erstellung der laufenden Lohn-und Gehaltsabrechnungen, der Sozialversicherungsmeldungen
und der Lohnsteueranmeldung für den Auftraggeber, jedoch ohne darüber hinausgehende
Steuerberatung, Einrichtung oder Abschluss einer Buchhaltung.
1.2 Der Auftragnehmer ist nach Massgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im
Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren,
es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich entbindet.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
1.3 Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben,
als richtig zugrunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.
2. Auftraggeber
2.1 Der Auftraggeber liefert monatlich sämtliche Belege, die erforderlich sind zum Verbuchen
und Ausdrucken der einzelnen, nach tatsächlichen Geschäftsvorfällen getrennten Eurobeträgen
in seinen vollständigen monatlichen Sach-, Kunden-und Lieferantenkonten entsprechend dem
vereinbarten Kontenplan des Auftraggebers.
2.2 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemässe Erledigung
des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für
die Ausführung des Auftragesnotwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben,
dass dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung
des Auftrages von Bedeutung sein können.
2.3 Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Abs.2 oder sonst wie obliegende Mitwirkung, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die
Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf
der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers
auf Ersatz der ihm entstanden Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens und zwar
auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht gebraucht macht.
2.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers nur mit dessen
schriftlicher Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt
die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
3. Mitwirkung Dritter
3.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages, fachkundige Dritte
sowie Daten verarbeitenden Unternehmen heranzuziehen.
3.2 Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und Daten verarbeitenden Unternehmen hat
der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit
entsprechend 1.2 verpflichten.
4. Mängelbeseitigung
4.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit
zur Nachbesserung zu geben.
4.2 Beseitigt der Auftragnehmer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist
oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber im Rahmen der Nr.5.1 AGB auf
Kosten des Auftragnehmers die Mängel beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl eine angemessene
Herabsetzung der Vergütung bzw. Rückvergütung verlangen.
4.3 Offenbare Unrichtigkeiten (Bsp. Schreib-, Rechen-, Übertragungsfehler) können vom Auftragnehmer
jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten
gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich,
wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
5. Haftung
5.1 Der Auftragnehmer haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
5.2 Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines nach fahrlässig
verursachten Schadens wird auf 10.000 (In Worten:10000 Euro) begrenzt. In jedem Schadensfall
wird die Versicherung des Auftragnehmers zur Prüfung herangezogen. Diese beurteilt dann,
ob tasächlich ein Vermögensschaden beim Auftraggeber entstanden ist oder nicht und legt
dessen Höhe fest.
5.3 Der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an,
in dem der Anspruch entstanden ist.
6. Honorar, Rechnungen
6.1 Die Abrechnung erfolgt entweder nach Stunden oder mit einem vereinbarten Pauschalbetrag. Der
Stundensatz wird jährlich überprüft und ggf. angepasst. Die Änderungen bedürfen nicht der Schriftform.
Dem Auftraggeber wird dies rechtzeitig mitgeteilt.
6.2 Rechnungen des Auftragnehmer sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
7. Aufbewahrungspflicht,Transport
7.1 Der Auftragnehmer hat Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrages
aufzubewahren, es sei denn es erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers eine Weitergabe
der Unterlagen an dessen Steuerbüro.Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf
dieses Zeitraums, wenn Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, diese Akten
in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten
nachdem er die Aufforderung erhalten hat nicht nachgekommen ist.
7.2 Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die der Auftragnehmer aus Anlass
des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel
zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in
Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
7.3 Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages,
hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist
herauszugeben.
7.4 Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften
oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
7.5 Die Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers für Datenträger, Listen und Speicherinhalte richten
sich nach den Absätzen 1-3. Dies gilt nur, sofern die Daten beim Auftragnehmer erstellt worden sind
und dem Auftraggeber keine entsprechenden Kopien überlassen wurden.
7.6 Der Transport und die Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen geht auf Rechnung und Gefahr
des Auftraggebers.
8. Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
8.1 Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern,
bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist.
8.2 Dies gilt nicht, soweit die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Zurückbehaltung nach
den Umständen, insbesondere wegen Unverhältnismässigkeit, gegen Treu und Glauben
verstossen würde.
8.3 Bis zur Beseitigung rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur
Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.
9.Vertragsdauer und Kündigung
9.1 Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistugen, durch Ablauf der vereinbarten
Laufzeit oder durch Kündigung. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von
jedem Vertragpartner nach Massgabe der §§ 62 ff BGB gekündigt werden.
9.2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind
die Unterlagen beim Buchhaltungsbüro abzuholen.
10.Schlussbestimmungen
10.1 Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur
Deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien der Sitz
des Auftragnehmers.
10.2 Sollte eine Vertragbestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon unberührt. Anstelle des Unwirkamen soll angemessen Wirksames treten.
Stand (Oktober/2006)
Ergänzung zu den AGBs (Stand September 2006)
1. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, den PC des Auftragnehmers unentgeltlich
zu nutzen, um die Umsatzsteuer für sein Unternehmen auf Papier auszugeben.Die Erklärung kann
dann vom Steuerpflichtigen/Auftraggeber unterschrieben und an die Finanzverwaltung weitergeleitet
werden. Eine Kopie für die Handakte kann ebenfalls erstellt und an den Auftragnehmer weitergegeben
werden.
2. Die Erstellung erfolgt über die Buchhaltungsprogramme "Agenda" oder "LFO pro" welche vom
Auftragnehmer zur Erfassung der Buchungsbelege genutzt werden. Der Auftraggeber oder dessen
beauftragter Erfüllungsgehilfe bekommt vom Auftragnehmer eine ausführliche Einweisung/Schulung
zur Bedienug der Programme und zur Nutzung der Funktionen. Bei Fragen zum Handling steht
dem Auftraggeber jederzeit der Auftragnehmer zur Verfügung. Der Auftragnehmer hat das Recht,
während der Nutzung anwesend zu sein und diese zu überwachen.
3. Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften
(Steueränderungsgesetz 2003) vom 15.Dezember 2003 werden Unternehmer zur elektronischen
Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet.Dies gilt für alle Voranmeldungszeiträume,
die nach dem 31.12.2004 enden.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber bei Bedarf einen PC im eigenen Büro zur Verfügung,
welcher einen Online-Zugang besitzt.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, auch diesen Zugang unentgeltlich zu nutzen und seine
Umsatzsteuer über das Programm Elster an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Ein Übermittlungsprotokoll kann ebenfalls erstellt werden.
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